Urteil gegen Weinheimer Psychiater ist gefallen
Eine Welle der Entrüstung rollte durch den Gerichtssaal: Im Prozess gegen den Facharzt aus Weinheim wurde am Dienstag ein harsches Urteil gesprochen.
Eine Welle der Entrüstung rollt durch den Saal des Landgerichtes, als der Vorsitzende Richter Olaf Rinio das Urteil verkündet. Eine Frau bricht in Tränen aus und stürmt mit einer weiteren ehemaligen Patientin des 50-jährigen Psychiaters aus dem Raum. Von ursprünglich fast 300 Anklagepunkten wird der Facharzt, der in Weinheim praktizierte, nur in 90 Fällen schuldig gesprochen. Dennoch wird er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem bekommt er ein Berufsverbot von zwei Jahren. Die mitangeklagte Arzthelferin wird freigesprochen.
Erwerb und Einfuhr
„Der Angeklagte war mit Sicherheit nicht Dr. Dealer, wie die Zeitung mit den großen Buchstaben titelte“, sagt Rinio in seiner Urteilsbegründung. Dennoch haben sich jegliche Gesetzesverstöße des zuletzt in Bensheim wohnhaften Mannes im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes abgespielt. Erwerb, Anstiftung zur Einfuhr, Besitz und gesetzeswidriges Verschreiben sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die die Kammer als bewiesen ansieht. Bei anderen, vor allem denjenigen, die ihm den unrühmlichen Ruf des Drogen dealenden Arztes eingebracht hatten, sah das anders aus.
Keine Beweise
Verdeckte Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) konnten nicht nachweisen, dass der Psychiater Bargeldzahlungen für das Ausschreiben von Cannabisrezepten und Bescheinigungen über die Fahrtüchtigkeit entgegengenommen hatte. Patienten, die als Zeugen vor Gericht ausgesagt hatten, haben dies alle verneint. Ein weiteres Beweismittel, die Aufzeichnung eines Telefonates durch das LKA Dresden, beinhaltete nur Absichtserklärungen. Laut Richter Rinio klang das in etwa so: „Ich fahre da und da hin und bezahle so und so viel für die Vermittlung.“ Ein LKA-Beamter hat während seiner verdeckten Ermittlung als vermeintlicher Patient zwar Geld für die Vermittlung und das Rezept bezahlt. Das Geld floss aber an einen mutmaßlichen Mittelsmann und nicht an den Psychiater selbst. Der Mediziner wiederum hat bereits zu Beginn der Verhandlung angegeben, dass „Deals“ wie dieser hinter seinem Rücken gemacht worden seien. Von einem Mann, den er als Freund wähnte und der als Security und Praxishelfer bei dem Mediziner tätig war. Gegen ihn wird gesondert prozessiert.
Überhaupt hat die Staatsanwaltschaft im Lauf des Prozesses die Strafverfolgung wegen des Verschreibens von Cannabisrezepten eingestellt. Diese Entscheidung hat mit der neuen Cannabisgesetzgebung zu tun, die auch rückwirkend anzuwenden ist. „Die Behandlungsfreiheit des Arztes ist seither deutlich höhergehängt, als das bisher der Fall war“, erläutert Rinio. Was das Landgericht als bewiesen ansieht, ist, dass der 50-Jährige zwei Patienten in 88 Fällen synthetische Opioide verschrieben hat. Und das, obwohl sie sich zu diesem Zeitpunkt in einem ärztlich begleiteten Entzug befunden hatten, bei dem ihnen bereits starke Betäubungsmittel verabreicht worden sind. In einem Fall handelte es sich dabei um Methadon. Im anderen Fall, dem eines 2023 verstorbenen Mannes, verschrieb der Mediziner das Betäubungsmittel Fentanyl, das hundertmal stärker als Morphin und 50-mal stärker als Heroin wirkt. Es hat im Zusammenhang mit der schweren Opium-Epidemie, die in den USA wütet, Bekanntheit erlangt. Der damals behandelnde Substitutionsarzt hat vor Gericht ausgesagt: Er habe das Gespräch mit dem Psychiater gesucht und ihn über die Doppelbehandlung informieren wollen – erfolglos. Darum wandte er sich an die Ärztekammer.
Mehrere Schicksalsschläge
Im April 2022 und im Juni 2023 hat es Durchsuchungen in der Weinheimer Praxis gegeben. Wegen der Drogen, die damals gefunden worden waren, wurde der Arzt ebenfalls verurteilt. Es handelte sich um 42 Gramm MDMA und zwei Trips LSD. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hatte 2023, als der Psychiater vor einem Jahr in U-Haft kam, von „über 500 mutmaßlichen LSD-Trips“ gesprochen. Weiter wurde er wegen des Erwerbs von 5 Gramm Kokain und der Einfuhr von 96 Gramm DMT-Pflanzen aus Holland schuldig gesprochen. Bei DMT (Dimethyltryptamin) handelt es sich um einen Wirkstoff, der starke Halluzinationen verursacht.
Der Arzt hatte eine Bereicherung durch das Verschreiben der Rezepte vor Gericht stets vehement bestritten. Auch sah er die Indikation, also die Rechtfertigung für die Verschreibung der Cannabisrezepte, in allen Fällen gegeben. Den Besitz der beschlagnahmten Drogen hingegen räumte er direkt ein. Dass er trotz der Anordnung, seine Approbation ruhen zu lassen, weiter praktizierte, hatte er in der Vergangenheit damit begründet, den Brief des Regierungspräsidiums nicht erhalten zu haben.
Viele der Taten und Tatvorwürfe hätten sich in einer Zeit abgespielt, als der 50-Jährige mehrere harte Schicksalsschläge erlitten habe, sagte er aus. Nach den Toden naher Angehöriger und dem Scheitern seiner Ehe habe sich der Facharzt plötzlich in der Rolle eines alleinerziehenden Vaters zweier Kinder wiedergefunden. Zeitgleich sei ihm die Arbeit in der Praxis mit 1400 Patienten pro Quartal über den Kopf gewachsen.
In das Gesamturteil flossen auch Urteile der Amtsgerichte Weinheim und Bensheim mit ein. Das des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Der Arzt könnte beim Bundesgerichtshof in Revision gehen.