Prozess gegen Weinheimer Psychiater: Könnte dieses Beweismittel den 49-Jährigen entlasten?
Der Prozess gegen den 49-jährigen Psychiater, der Drogen gegen Geldzahlungen verschrieben haben soll, hat begonnen. Gleich zu Beginn stellte sein Anwalt einen Befangenheitsantrag. Und er fordert Zugang zu einem potenziellen Beweismittel.
Der Psychiater soll gerne Drogen genommen haben. Und dem 49-Jährigen wird vorgeworfen, die Betäubungsmittel auch großzügig an Patienten verschrieben zu haben. Schlussendlich habe er begonnen, mit entsprechenden Rezepten und Bescheinigungen schnelles Geld zu verdienen. Das ging so lange, bis dem Facharzt kein Patient, sondern ein verdeckter Ermittler des Landeskriminalamts im Behandlungszimmer gegenübersaß.
Nicht unter 1500 Euro
So lautet zumindest der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt im Fall des Psychiaters im Mannheimer Landgericht. Dort wird es in den kommenden Wochen um die Frage gehen, ob sich der 49-Jährige des gewerbsmäßigen Verschreibens von Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat. Der Facharzt hatte in Weinheim praktiziert. Aus dieser Zeit sind ihm viele seiner ehemaligen Patienten treu geblieben. Als der Angeklagte, der bereits seit über einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, in den Gerichtssaal geführt wird, grüßen sie sich freudig über die vollen Besucherbänke hinweg. Auf das Lachen folgte eine steinerne Mine: Denn der Prozess wurde eröffnet, und Staatsanwalt Konheiser begann mit der Verlesung der Anklage.
Sie dauerte über eine Stunde: Dem Facharzt wird zur Last gelegt, in insgesamt 291 Fällen Patienten auf deren Wunsch Betäubungsmittel verschrieben zu haben, ohne dass es eine medizinische Rechtfertigung dafür gegeben habe (wir haben berichtet). Ab Juli 2022 soll der zweifache Familienvater damit begonnen haben, sich für die Verschreibung von Cannabis mitsamt einer entsprechenden Bescheinigung über die Fahrtüchtigkeit des Patienten bezahlen zu lassen. Der Preis: nicht unter 1500 Euro. In bar.
Durfte nicht mehr als Arzt arbeiten
Laut Konheiser habe der Psychiater auch dann nicht mit dieser Praxis aufgehört, als ihm das Regierungspräsidium in Stuttgart bereits das Ruhen der Approbation angeordnet hat. Demnach setzte auch eine Verurteilung im Juli 2022 dem Verschreiben kein Ende. Damals wurde der 49-Jährige vom Weinheimer Amtsgericht zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, und er bekam ein Berufsverbot. Die Vorsitzende Richterin Eva Lösche sah es damals als erwiesen an, dass der Psychiater Patienten auf WhatsApp-Bestellung Betäubungsmittel verschrieben hatte. Der Psychiater hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. In dem Prozess im Mannheimer Landgericht wurden die neu erhobenen Vorwürfe mit der Berufung nun zu einem Prozess zusammengefasst.
Der Psychiater sitzt nicht alleine auf der Anklagebank. Neben ihm muss sich auch seine ehemalige Praxisassistentin verantworten. Ihr wird zur Last gelegt, dem Angeklagten in zwei Fällen Beihilfe geleistet zu haben. Wie Staatsanwalt Konheiser ausführte, habe es eine Absprache zwischen dem Psychiater und der 54-Jährigen gegeben. Demnach sei sie angewiesen worden, Patienten bereits unterschriebene Blankorezepte mit deren Cannabisbestellungen zu bedrucken. Dabei kam sie nicht nur den Wünschen nach der Sorte, sondern auch der Grammzahl nach. Und das, ohne dass die Patienten vorher mit dem Psychiater gesprochen haben. Das berichtet zumindest ein verdeckter LKA-Ermittler, dem der Angeklagte auf den Leim gegangen war. Zu diesem Zeitpunkt war seine Dienstleistung, Cannabisrezepte samt Fahrbescheinigung gegen Geld auszustellen, weit über Weinheim hinaus bekannt. Staatsanwalt Konheiser: „Mittlerweile kamen Patienten aus dem ganzen Bundesgebiet zu ihm.“
Es ging in den Vorwürfen jedoch nicht nur um Cannabis. So schildert die Staatsanwaltschaft einen Fall, in dem der Facharzt einem schwer Suchtkranken Fentanyl verschrieben hat. Das synthetische Opioid ist 100 Mal potenter als Morphium und erlangte im Zusammenhang mit der akuten Opioid-Krise in Amerika traurige Berühmtheit, die die Zahl von Drogentoten Jahr für Jahr steigen lässt. Dabei befand sich der 45-jährige Patient bereits bei einem Arzt in Ladenburg in Substitutionsbehandlung. Der hatte ihm gegen seine Entzugserscheinungen längst ein anderes synthetisches Opiat namens Methadon verabreicht. Auch Stimulanzien fanden sich in der langen Liste von Drogengruppen wieder, die an diesem Montag im Sitzungssaal zur Sprache kamen. Darüber hinaus wird dem Psychiater auch selbst der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Diese wurden bei der Durchsuchung seiner Praxis im Juni gefunden. Dabei habe es sich um zwei LSD-Trips und 46 Gramm MDMA (3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin) gehandelt. Schlussendlich soll er in der Coronazeit auch Masken-Atteste ohne entsprechende medizinische Indikation ausgestellt haben.
Befangenheitsantrag gestellt
Und der Angeklagte? Er schwieg am ersten Prozesstag. Dafür ergriff sein Anwalt Christian Kunath das Wort. Er stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Sachverständigen, die ein Gutachten darüber erstellten, ob die 291 Verschreibungsfälle medizinisch gerechtfertigt waren. Ihr Befund: Sie kommen zu dem Ergebnis, dass er regelmäßig Höchstdosierungen überschritten und Substanzen ohne Indikation verschrieben habe. „Der Eindruck der Befangenheit ergibt sich durch die schriftlichen Aussagen der Gutachtenverfasser“, so Verteidiger Kunath. Er störte sich daran, dass die Sachverständigen in ihren Ausführungen „ihre Kompetenzen“ überschritten und immer wieder in eine „ermittelnde Rolle“ schlüpften, was ihnen nicht zustünde. So äußerten diese wiederholt Verdächtigungen, die einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrten. Christian Kunath unterstellte, sie seien parteiisch.
„Antrag ins Blaue“
Außerdem beantragte er, dem Psychiater sein Laptop zugänglich zu machen. Es wurde im Rahmen der Razzia in seiner Praxis konfisziert. Die dort vorhandenen Patientendaten seien jedoch nicht in das Gutachten miteingeflossen. Kunath war sich sicher, dass die auf dem Notebook gespeicherten Informationen diejenigen medizinischen Rechtfertigungen für die Rezept-Verschreibungen enthielten, die in den Papierakten der Patienten fehlten.
Die Staatsanwaltschaft sah in den Äußerungen des Gutachtens keinen Anlass, ein voreingenommenes Auftreten der Sachverständigen zu unterstellen. Was das Laptop anbelangt, wolle er im Vorfeld genau wissen, was sich dort noch an Informationen befinden soll, und welche Begründung es mit Blick auf den konkreten Patienten für die Herausgabe gebe. „Sonst ist es ein Antrag ins Blaue hinein“, so Konheiser.
Wird dem Befangenheitsantrag stattgegeben, müssen die Sachverständigen ausgetauscht werden. Das würde wiederum bedeuten, dass das Hauptverfahren während der Neubesetzung zum Ruhen kommt. Wohl um Antrag und Folgen wissend, erklärte der Vorsitzende Richter Olaf Rinio, dass er keine Zeugen für den ersten Prozesstag geladen habe. Entsprechend fand er ein jähes Ende.