Tierschutz

Rund 1.000 Streuner-Katzen in Weinheim: Rathaus beschließt Kastrationspflicht

Die Kastrationspflicht soll Tierleid vermindern. Zuschüsse für das Weinheimer Tierheim werden fast verdoppelt.

Die Population von Katzen in freier Wildbahn ist außer Kontrolle geraten. Oftmals landen sie im Tierheim. Eine Kastrationspflicht soll endlich Abhilfe schaffen. Foto: Fritz Kopetzky
Die Population von Katzen in freier Wildbahn ist außer Kontrolle geraten. Oftmals landen sie im Tierheim. Eine Kastrationspflicht soll endlich Abhilfe schaffen.

Weinheim. Lange haben die Tierschützer für sie gekämpft, nun hat sie der Gemeinderat beschlossen: die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Das bedeutet, dass die bereits geltende Katzenschutzverordnung erweitert wird. Direkt im Anschluss an diesen Beschluss gab es die nächste gute Neuigkeit fürs Weinheimer Tierheim: Es erhält künftig einen deutlich höheren Zuschuss.

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Bislang schrieb die Katzenschutzverordnung nur die Kennzeichnung und Registrierung der Fellnasen vor. Diese dienen vor allem dem Zweck, dass Heime bei Fundtieren schneller einen Besitzer ausfindig machen beziehungsweise anderweitig agieren können. Nun müssen die Lebewesen, die sich im Freien herumtreiben, auch unfruchtbar gemacht werden. „Das Thema beschäftigt uns seit geraumer Zeit“, so Oberbürgermeister Manuel Just. Zeit, in der sich der Bestand der Streuner deutlich erhöht hat. Heute schätzt das Rathaus die Anzahl der frei herumlaufenden Tiere auf 1.000. „Das macht die Pflicht unumgänglich“, so Just. Unterm Strich geht es um das Wohl der Tiere, die oftmals großes Leid erfahren. Sie fangen sich Krankheiten ein, werden überfahren oder sind schlicht nicht in der Lage zu überleben. Tierschützer sind angesichts der schieren Menge an hilfsbedürftigen Katzen überwältigt. Das gilt sowohl für die ehrenamtlichen Katzenfänger als auch für die Mitarbeiter des Tierheimes. Dieses vermeldete in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder, dass es bis unters Dach voll mit Lebewesen ist. Eine Delegation samt Leiterin Jutta Schweidler war bei der Gemeinderatssitzung am Mittwoch zugegen und freute sich über das einstimmige Votum der Gemeinderäte. Lediglich die FDP sah die Maßnahme als überzogen an: „Wir würden die Pflicht auf diejenigen Katzen beschränken, die aufgegriffen werden und nicht registriert und gekennzeichnet sind“, so Stadtrat Dr. Wolfgang Wetzel.

Mildere Maßnahme

Die Tierschützer hatten die Kastrationspflicht schon seit langer Zeit gefordert. Dass es zunächst eine Katzenschutzverordnung „light“ gegeben hatte, begründete der Oberbürgermeister damit, dass erst die milderen Mittel ausprobiert werden mussten. Das verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Kommunalrecht. Nun bestehe Rechtssicherheit. CDU-Stadträtin Inge Oberle wollte jedoch wissen, wie viel Handlungsspielraum das Rathaus bei einer Nichtbefolgung hat. Laut OB gebe es zwei Fälle von Fundtieren. Im einen handelt es sich um nicht registrierte Katzen (Halter unbekannt). Bei diesen werde eine Registrierung und Kastration vorgenommen. Wenn der Halter bekannt ist, wird er im Rahmen eines Verwaltungsaktes angeschrieben und aufgefordert, die Kastration durchzuführen. Ist dies nicht von Erfolg gekrönt, gebe es „die ganze Klaviatur des Verwaltungsrechts“.

Gleich nach dem Beschluss stand die nächste Vorlage für das Tierheim zur Abstimmung. Darin ging es darum, die Pro-Kopf-Pauschale, die Einwohner für die Einrichtung entrichten, fast zu verdoppeln. Namentlich von 80 Cent pro Einwohner auf 1,50 Euro. „Auf den ersten Blick ist das ein großer Sprung“, so Just. Er relativiere sich aber, wenn man bedenke, dass die letzte Anpassung im Jahr 2011 vorgenommen wurde. Mittlerweile seien, wie sonst überall auch, Kosten für Personal, Instandhaltung und Energie gestiegen. Und auch die Rechnungen beim Tierarzt sind deutlich teurer als vor 14 Jahren. „Das Tierheim ist Partner der Stadt Weinheim und erfüllt als solcher eine kommunale Aufgabe“, so Just. Dementsprechend folgten die Stadträte auch hier einstimmig der Vorlage der Verwaltung.