Länderübergreifende Zusammenarbeit der Polizei

Weinheim: Wirrwarr um Zuständigkeiten nach illegaler Reifenentsorgung in Rippenweier

Die Aufklärung der illegalen Reifenentsorgung im Rippenweierer Wald aus Dezember dauert an und frustriert die Ermittler. Die Spur führt nach Hessen - und genau das ist das Problem.

Wer Reifen – wie hier Anfang Dezember in Rippenweier geschehen – in der Natur illegal entsorgt und dabei erwischt wird, dem droht eine saftige Strafe. Foto: Privat
Wer Reifen – wie hier Anfang Dezember in Rippenweier geschehen – in der Natur illegal entsorgt und dabei erwischt wird, dem droht eine saftige Strafe.

Weinheim. Noch immer ist kein Täter ermittelt, kein Bußgeld verhängt worden: Was läuft hier schief? Sind nachlässige Ermittlungen der Behörden, das Wirrwarr um Zuständigkeiten die Gründe, oder behindert die Bürokratie die Aufklärung im Fall der illegalen Reifenentsorgung im Rippenweierer Wald Anfang Dezember 2024? Wie lässt sich erklären, dass der Verursacher auch gut elf Wochen später noch nicht zur Rechenschaft gezogen wurde – und das, obwohl man an den Reifen eindeutige Spuren fand, die das Umweltverbrechen aufklären könnten?

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Was ist passiert? Unbekannte hatten etwa 80 Altreifen illegal in der Natur entsorgt – eine echte Umweltsauerei. Eine Spaziergängerin stieß auf die Reifen und informierte umgehend die Behörde, die sich um die fachgerechte Entsorgung der Pneus kümmerte. Wir haben bereits mehrfach über diesen Vorfall berichtet. Nach Informationen unserer Redaktion wies mindestens ein Reifen eine Kennzeichnung auf, die mit dem Kürzel „HP“ begann. Außerdem soll der Name einer gemeinnützigen Organisation auf einem der Reifen vermerkt gewesen sein. Spuren, die den Ermittlern eigentlich einen eindeutigen Ansatzpunkt liefern sollten – so sah es zunächst auch aus.

Spur führt nach Hessen

Auf Nachfrage bestätigte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Mannheim nur wenige Tage nach dem Fund: „Ja, die Spur führt nach Hessen.“ Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ konnten aber auch Ende Dezember von der Polizei keine weiteren Details genannt werden. Die Ermittlungsergebnisse sollten jedoch an die Bußgeldstelle der Stadt Weinheim weitergeleitet werden, die dann das Bußgeld verhängen sollte.

Die Bußgeldstelle der Stadt erklärte sich jedoch für nicht zuständig für die Ordnungswidrigkeit. Der Grund: Ein Verstoß gegen § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) falle nicht in ihren Aufgabenbereich. Silke Hartmann vom Landratsamt erläutert: „Für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die unteren Verwaltungsbehörden zuständig. In diesem Fall ist das nicht die Stadt Weinheim, sondern der Rhein-Neckar-Kreis, da das Abfallrecht von der Zuständigkeit der großen Kreisstädte ausgenommen ist.“

Die Anzeige ging nach unseren Informationen Anfang Januar 2025 bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landratsamtes in Heidelberg ein. Dort kam man jedoch zu dem Schluss, dass „die Informationen der Polizei nicht ausreichen, weshalb weitere Ermittlungen eingeleitet wurden“, so Silke Hartmann. Da das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises selbst keine Ermittlungen durchführen darf – und zudem für Hessen nicht zuständig ist –, wurden die Unterlagen erneut an die Polizei in Mannheim zurückgegeben. Also alles auf Anfang.

„Nicht glücklich mit Verlauf“

Polizeihauptkommissar Philipp Kiefner von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit zeigt sich auf Nachfrage unserer Zeitung nicht glücklich mit dem bisherigen Verlauf der Ermittlungen: „So, wie das Ganze gelaufen ist, kann man nicht zufrieden sein.“ Da die Spur nach Hessen führt, müssen die Ermittlungen über Ländergrenzen hinweg koordiniert werden – ein Prozess, der nicht immer reibungslos verläuft, so Kiefner. Für die Ordnungswidrigkeit in Rippenweier sei ein Sachbearbeiter des Polizeireviers Weinheim zuständig, der zusätzlich im Schichtdienst arbeitet – dessen Zeit für die Bearbeitung des Falls also begrenzt ist. Die Abläufe und Zuständigkeiten bei länderübergreifenden Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich zwischen Hessen und Baden-Württemberg deutlich. Hinzu kommt, dass die hessischen Behörden andere IT-Systeme verwenden, was die Zusammenarbeit zusätzlich erschwert. Kurz gesagt: Der Föderalismus – das Prinzip, bei dem Zuständigkeiten zwischen der Regierung und den Bundesländern aufgeteilt sind – stößt in diesem Fall an seine praktischen Grenzen und führt zu langwierigen Ermittlungsprozessen.

Komplexe Ermittlungen

Trotz des Engagements der ermittelnden Beamten werden diese immer wieder durch bürokratische Hürden ausgebremst. Ein weiteres Beispiel für solche Herausforderungen ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet dieses Gesetz Unternehmen, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten zu übernehmen.

Im Fall der illegalen Reifenentsorgung in Rippenweier könnte das LkSG relevant sein, sofern die entsorgten Reifen Teil der Lieferkette eines betroffenen Unternehmens wären. In diesem Fall müssten entsprechende Nachweise vorliegen. Auch kleinere Unternehmen, die als Zulieferer für größere Firmen agieren, könnten indirekt betroffen sein, da die großen Konzerne ihre Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette weitergeben. Erschwerend kämen zudem Briefkastenfirmen hinzu, die die Ermittlungen komplizierter machen, so Kiefner. Und natürlich würden sich Firmen, die beschuldigt werden, auch nicht immer kooperativ zeigen. Dies alles zeigt, wie komplex und vielschichtig die Ermittlungsarbeit werden kann, wenn rechtliche und föderale Strukturen ineinandergreifen.

Ob Nachlässigkeit, bürokratische Hürden oder die Komplexität föderaler Strukturen – der (noch) nicht gelöste Fall der illegalen Reifenentsorgung in Rippenweier bleibt ein Paradebeispiel dafür, wie schwierig die Aufklärung selbst bei eindeutiger Spurenlage sein kann. Werden die Verursacher nicht geschnappt, wäre das ein fatales Signal an potenzielle Nachahmer.