Finanzbehörden

Bislang rund 58.500 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide

Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer liegt auf einem Schreibtisch. Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Symbolbild
Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer liegt auf einem Schreibtisch.

Frankfurt/M. (dpa/lhe) - Bei Hessens Finanzbehörden sind bis Ende März dieses Jahres rund 58.500 Einsprüche gegen Bescheide für die neue Grundsteuer eingegangen. Das teilte die Oberfinanzdirektion in Frankfurt auf dpa-Anfrage mit. Es sei bislang keine Einspruchswelle zu verzeichnen, hieß es. Die Finanzämter haben den Angaben zufolge inzwischen mehr als 1,2 Millionen Bescheide über die neue Grundsteuer erlassen.

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Auch rund drei Monate nach Fristende haben nicht alle Immobilienbesitzer die Daten eingereicht. Insgesamt seien rund 2,4 Millionen Erklärungen eingegangen - dies entspricht einer Quote von über 88 Prozent, wie die Oberfinanzdirektion mitteilte. Mitte April hatte das Land rund 400.000 Erinnerungsschreiben verschickt. Seit dem Beginn des Versands sei ein Anstieg der Anfragen bei den Finanzämtern zu verzeichnen. Verspätungszuschläge seien noch nicht festgesetzt worden.

Ab 2025 soll die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden. Im Rahmen dieser Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel die einzelnen Eigentümer künftig zahlen müssen, ist noch offen - das hängt von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.