Darmstadt erfolglos mit Beschwerde zu Schlossgrabenfest
Kassel/Darmstadt (dpa/lhe) - Nach Lärmbegrenzungen für das Darmstädter Schlossgrabenfest ist die Stadt mit einer Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolglos geblieben. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit. Nach dem Ende des Festes fehle es sowohl der Stadt als auch der Veranstalterin an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, begründete das Gericht seinen Beschluss. Sie seien nachträglich nicht mehr rechtlich betroffen. (Az.: 11 B 787/23)
«Das grundsätzliche Interesse der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Beigeladenen an einer obergerichtlichen Klärung der zulässigen Lärmimmissionen könne in einem Eilverfahren, das lediglich der vorläufigen Sicherung eines Rechts oder der vorläufigen Regelung eines Rechtsverhältnisses diene, nicht befriedigt werden», teilte das Gericht mit. Für zukünftige Feste habe dieser Beschluss keine Auswirkung.
Vor dem Schlossgrabenfest Ende Mai hatte ein Darmstädter Anwohner vor dem Verwaltungsgericht der südhessischen Stadt mit einem Eilantrag teilweise Lärmschutzgrenzen durchgesetzt. Dagegen hatte die Stadt anschließend für eine grundsätzliche Klärung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Der Beschluss ist verwaltungsgerichtlich nicht anfechtbar.