«Wächter der Verfassung»

Staatsgerichtshof feiert Jubiläum

Als Antwort auf die NS-Diktatur nimmt vor 75 Jahren der hessische Staatsgerichtshof seine Arbeit auf. Seitdem wacht er über die Landesverfassung. Regierung und Landtag sind sich über seine Bedeutung einig.

Der Sprecher der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU). Foto: Britta Pedersen/dpa
Der Sprecher der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU).

Wiesbaden (dpa/lhe) - 75 Jahre nach Gründung des hessischen Staatsgerichtshofs hat Ministerpräsident Boris Rhein ihn als «Wächter der Verfassung des Landes» gewürdigt. Das höchste Gericht in Hessen sei Hüter des Volkswillens, teilte der Christdemokrat in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mit. Er sprach von «einer Säule unseres Rechtssystems und der Demokratie in Hessen insgesamt».

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Der Staatsgerichtshof hatte als Reaktion auf die NS-Diktatur am 3. November 1948, zwei Jahre nach Inkrafttreten der hessischen Landesverfassung, seine Arbeit aufgenommen. Im Laufe des vergangenen Dreivierteljahrhunderts haben seine Richter Tausende Verfahren bearbeitet. An diesem Freitag (3.11) ist im Biebricher Schloss in Wiesbaden ein Festakt geplant.

Ministerpräsident Rhein erklärte, der Staatsgerichtshof schütze «die Rechte und Freiheiten unserer Bürger. In diesen bewegten Zeiten erinnert uns der Jahrestag daran, dass die Unabhängigkeit der Justiz ein Eckpfeiler unserer Demokratie ist.» Die Landesregierung sei froh, diese unabhängige Institution zu haben.

Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) teilte der Nachrichtenagentur dpa mit: «In den zurückliegenden 75 Jahren hat der Staatsgerichtshof mit seinen Entscheidungen die Demokratie und den Rechtsstaat in unserem Land gestärkt und genießt deshalb ein hohes Ansehen bei den Bürgerinnen und Bürgern und parteiübergreifend in der Politik.»

Die Parlamentspräsidentin fügte hinzu: «Mit Weitsicht und einem klaren Blick auf die wegweisenden Herausforderungen unserer Zeit hüten und bewahren die Mitglieder des Staatsgerichtshofes den in der Verfassung verankerten Willen aller Hessinnen und Hessen.»