Sicherheit

Mehrere Pfeiler für Sicherheit in Psychiatrie

Wie sollen Gewalt und Aggressionen in Psychiatrien verhindert werden? Ein Experte nennt mehrere Strategien.

In Hessen sind Durchsuchungen nicht explizit vorgesehen. (Archivbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
In Hessen sind Durchsuchungen nicht explizit vorgesehen. (Archivbild)

Gießen (dpa/lhe) - Die Polizei wird in die geschlossene Psychiatrie des Universitätsklinikums Gießen gerufen. Ein Patient soll mit einem kleinen sogenannten Scheckkartenmesser gedroht haben. Nach dem Stand der Ermittlungen ziehen die Beamten in letzter Konsequenz ihre Waffen und schießen. Der Patient wird tödlich getroffen. Aber wie konnte er im Besitz eines Messers sein und wie ist das Vorgehen in einer solchen Abteilung?

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Wie sind Durchsuchungen von Patienten geregelt?

Nach den Worten des Facharztes für Psychiatrie und ärztlichen Direktor des Vitos-Klinikums Gießen-Marburg, Michael Franz, sind die Gesetze für die Hilfe für psychisch Kranke Ländersache. Während in einigen Ländern Durchsuchungen explizit geregelt seien, um die Ziele der Unterbringung und die Sicherheit zu gewährleisten, sei dies für Hessen darin nicht wörtlich genannt. Dies werde in der Praxis von Gefahr im Verzug abgeleitet, die jeweils situativ abgeschätzt werden müsse, so Franz. Vitos ist nach eigenen Angaben der größte Anbieter für die ambulante, teil- und vollstationäre Behandlung psychisch kranker Menschen in Hessen.

Wie kann man Eskalationen verhindern?

«Das ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach der jeweiligen individuellen Situation», sagt Franz. Es gebe Deeskalationsstrategien, die regelmäßig trainiert und geschult würden. Das Gleiche gelte für Gewaltprävention und Krisenintervention. Zudem gebe es Räume mit reduzierter Verletzungsgefahr, in denen sich Patienten aufhalten könnten. «Strukturierte Risikoeinschätzungen bei Aufnahme und deren regelmäßige Fortführung unterstützen individuelle Sicherungspläne, inklusive Deeskalationsstrategien.» Zudem würden Notruf- und Alarmierungssysteme genutzt.

«Zwangsmaßnahmen werden so sparsam wie möglich eingesetzt und gesetzeskonform dokumentiert», sagt Franz. Einwilligungen würden, wo immer möglich, eingeholt und bevorzugt, genauso wie individuelle Lösungen zur Deeskalation. Es gebe eine Schnittstelle zur Polizei, die bei Bedarf Hilfe leiste. Dies habe bislang gut funktioniert.

Wann gilt eine Station als geschlossen?

Sie gelte als geschlossen, wenn ihre Tür nicht durch Patienten oder Besucher geöffnet werden könne. «In offenen Stationen ist dies möglich. Sollte 
eine Station vorübergehend geschlossen werden müssen, wird den Patientinnen und Patienten, die auch offen behandelt werden könnten, dies gut erklärt und begründet», sagt Franz. Diese könnten mit Hilfe des Personals die Station verlassen.

Wie ist die Rechtslage bei einer Gefährdung?

Geltende Rechtslage ist: Wenn ein psychisch kranker Mensch sich oder andere gefährdet, kann er - auch gegen seinen Willen - in der Psychiatrie untergebracht werden. Ob das der Fall ist, entscheiden nicht die behandelnden Mediziner, sondern ein Richter oder eine Richterin, der oder die mit dem Patienten selbst sprechen muss und sich mit den Ärzten berät.

Sind Polizeischüsse Einzelfälle?

Nach Angaben des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener weiß man von ähnlichen Fällen aus den Medien. «Wir haben uns im Verband mit dem Thema Todesfälle durch Polizeieinsätze intensiv auseinandergesetzt», berichtet die Selbsthilfeorganisation. Patienten und Besucher seien in der Regel ausreichend geschützt, was Gefahren durch andere Patienten und Besucher angehe. 

Anders sehe es mit dem Schutz der Patienten vor Personal und Behandlung
aus. Jedes Jahr kämen auf psychiatrischen Stationen Patienten zu Tode. In Allgemeinpsychiatrien gebe es keine Einlasskontrollen wie zum Beispiel in
Gerichten. Einige Polizisten seien ausreichend sensibilisiert, andere wiederum
nicht. Hier sehe man deutlichen Schulungsbedarf.

Was war passiert?

Am zweiten Weihnachtsfeiertag war im Universitätsklinikum Gießen ein 33-jähriger Mann durch Polizeischüsse tödlich verletzt worden. Der Mann hatte sich in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung in Behandlung befunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gießen hatte er die Beamten mit einem sogenannten Scheckkartenmesser bedroht und angegriffen. 

Bisherigen Ermittlungen zufolge sollen die Beamten den 33-Jährigen mehrfach aufgefordert haben, das Messer wegzulegen. Auch sei ein Taser eingesetzt worden, der offensichtlich aber keine Wirkung gehabt habe. So sei es schließlich zum Einsatz der Schusswaffen gekommen, hatte die Staatsanwaltschaft kurz nach den Schüssen mitgeteilt. Derzeit gibt die Staatsanwaltschaft keine weiteren Auskünfte zum Ermittlungsstand. Auch das Uniklinikum äußert sich wegen der laufenden Ermittlungen nicht.