Kindergärten

Ministerium verteidigt Wahlverfahren zu Landeselternbeirat

Ein Kind spielt in einer Kita. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration
Ein Kind spielt in einer Kita.

Wiesbaden (dpa/lhe) - In der Diskussion um das Wahlverfahren zum neuen Landeselternbeirat für hessische Kitas hat sich das Sozialministerium gegen Kritik gewehrt. «Dass es bei der erstmaligen Wahl der neuen Landeselternvertretung auch zu Anlaufschwierigkeiten kommen kann, ist nicht überraschend», teilte das Ministerium am Mittwoch in Wiesbaden auf Anfrage mit. «Die neuen Beteiligungsmöglichkeiten müssen bekannt werden, das neue Verfahren muss sich einspielen.»

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Eltern von Kita-Kindern können sich seit 8. Mai für die Wahl zur hessischen Landeselternvertretung registrieren. Mit dem Gremium sollen Mütter und Väter bei allen wichtigen Entscheidungen des Landes zur Kinderbetreuung ein Mitspracherecht bekommen.

Inzwischen hätten sich 1700 Mütter und Väter auf der Plattform registriert. Das Ministerium geht früheren Angaben zufolge von bis zu 290.000 Wahlberechtigten aus.

Das Sozialministerium verwies darauf, dass es über mehrere Kanäle «mehrfach und intensiv» für eine rege Elternbeteiligung geworben habe, unter anderem mit einem Erinnerungsschreiben an die Eltern. Die Registrierungsfrist als Wählende sowie für die Bewerbung als Delegierte endet am 22. Mai 2023. Sie kann nach Angaben des Ministeriums aus rechtlichen Gründen nicht verlängert werden. Eine Mindestwahlbeteiligung gebe es nicht.