Weinheim

„Light-Version“ für den Katzenschutz

Zunächst kommt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, dann soll die Kastrationspflicht folgen

Tierschützerinnen forderten vor der Sitzung des Gemeinderats den Erlass einer Katzenschutzverordnung – und konnten sich zumindest über einen Teilerfolg freuen. Foto: Carsten Propp
Tierschützerinnen forderten vor der Sitzung des Gemeinderats den Erlass einer Katzenschutzverordnung – und konnten sich zumindest über einen Teilerfolg freuen.

Hunderte von Katzen streunen durch Weinheims Straßen – und es werden immer mehr. Das Tierheim zählt jährlich rund 280 Katzen, die von den Tierschützern betreut werden und weder gekennzeichnet noch kastriert sind. Sie fordern deshalb seit Jahren eine Katzenschutzverordnung, um die Population einzudämmen. Jetzt mit Erfolg. Der Weinheimer Gemeinderat Weinheim stimmte mehrheitlich in seiner Sitzung zwar nur einer Katzenschutzverordnung „light“ zu – eine Kastrationspflicht wurde zunächst ausgegliedert, soll aber in einem nächsten Schritt folgen.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Vor der Sitzung hatten Tierschützer mit Plakaten auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. „Wie lange schaut Weinheim noch weg?“, so die Frage auf den Postern, die durch Fotos deutlich machten, wie groß das Elend der Tiere ist. Dass die Katzenschutzverordnung jetzt zunächst ohne Kastrationspflicht kommt, wurde dennoch als Erfolg bewertet.

So sah es auch Elisabeth Kramer, Fraktionsvorsitzende der Grünen/Alternative Liste (GAL), die den Antrag bereits im Juli 2021 in den Gemeinderat eingebracht hatte. Sie machte deutlich, dass man zwar ursprünglich schnellstmöglich eine Kastrationspflicht einführen wollte, um dem unkontrollierten Anstieg der Streunerkatzen zu begegnen. Allerdings könne die GAL aus rechtlichen Gründen den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg mitgehen.

Die Verwaltung hatte ins Feld geführt, dass einer Kastrationspflicht aktuell noch zu viele rechtliche Hürden im Wege stehen. Zunächst müssten die anderen Maßnahmen, nämlich die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ausgeschöpft sein, um ein weiteres Vorgehen rechtlich zu begründen. Und auch für Oberbürgermeister Manuel Just war die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ von großer Bedeutung, mit denen man dem starken Anstieg der Streunerkatzen begegnen will. Er hatte zu Beginn der Debatte erläutert, dass die von der Verwaltung vorgelegte Katzenschutzverordnung – mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht – nur der erste Schritt sei. Eine Kastrationspflicht wäre zu diesem Zeitpunkt wohl ein zu starker Eingriff in das Eigentumsrecht der Katzenhalter. Doch man werde in 12 bis 18 Monaten überprüfen, ob die Einführung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zum gewünschten Erfolg geführt habe. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Kastrationspflicht der nächste Schritt.

Damit gab sich die GAL erst einmal zufrieden. Kramer forderte jedoch, dass im zweiten Schritt auch die Kastrationspflicht kommen müsse. Kramer: „Weil die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen nichts daran ändern wird, dass sich die Streunerkatzen weiter vermehren.“ Doch die haben ja gar keinen Halter.

„Das spart Zeit und Geld“

Vorteil einer weitergehenden Verordnung wäre für das Tierheim allerdings, dass aufgegriffene Katzen schneller kastriert werden können. „Das spart Zeit und Geld“, weiß Elisabeth Kramer. Noch müssen die Tierschützer wochenlang warten, bis sie den Eingriff vornehmen lassen können, um den Besitzern Zeit zu geben, sich zu melden. Ist die Katzenschutzverordnung „light“ in einem halben Jahr in Kraft, kann zumindest die Kennzeichnung und die Registrierung ad hoc erfolgen. Auf diesen Zahlen kann dann aufgebaut werden.

Als einen „Kompromiss in die richtige Richtung“ bezeichnete Inge Oberle (CDU) die neue Verordnung, forderte aber ebenfalls die Kastrationspflicht in einem weiteren Schritt. Und auch Monika Springer (Freie Wähler) sah es als Pflicht an, weiteres Leid zu verhindern. Ebenso Carsten Labudda (Die Linke), der die Kastrationspflicht gerne jetzt schon in der Verordnung gesehen hätte.

Für Einzelstadträtin Susanne Tröscher bedeutet Kastrationspflicht Tierschutz. „Endlich“, freute sich Eleni Efremidou-Hartmann (SPD) über die Katzenschutzverordnung und regte an, Fördermittel bei der EU zu beantragen. Schließlich hat das Tierheim in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren mehr als 77 000 Euro für die Kastration und Kennzeichnung von Streunerkatzen aufgebracht.

Ablehnung der FDP-Fraktion

Der breiten Zustimmung wollte sich die FDP-Fraktion mit ihren beiden Mitgliedern nicht anschließen und stimmte gegen die Katzenschutzverordnung. Dr. Wolfgang Wetzel fragte: „Wir verkennen die Situation nicht, aber muss es denn gleich eine Verordnung sein?“ Erster Schritt sei seiner Meinung nach eine Aufklärungskampagne.

Und die soll es laut OB ohnehin geben. Just: „Aber dann muss es auch gleich weitergehen.“