Kreis Bergstraße

Die Schweinepest ist im Kreis angekommen

Zäune sollen die Ausbreitung des ASP-Virus in Richtung Süden verhindern. Mannheim und Rhein-Neckar-Kreis künftig innerhalb von Sperrzonen.

Die Behörden versuchen, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Foto: Bre
Die Behörden versuchen, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Erstmals ist jetzt auch im Kreis Bergstraße ein totes Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das teilte am Samstag das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat mit. Der Kadaver wurde demnach westlich von Einhausen gefunden. Das tote Tier fiel einem ansässigen Landwirt am Rande eines Feldes auf, als er dieses mit einer Drohne absuchen ließ, um die Genehmigung für die anstehende Ernte einzuholen. Aufgrund der gültigen Restriktionen müssen Landwirte sicherstellen, dass ihre Flächen frei von Schwarzwild sind, ehe sie mit einer maschinellen Bearbeitung beginnen können.

WNOZ WhatsApp-Kanal

Die Weinheimer Nachrichten und Odenwälder Zeitung auf WhatsApp! Aktuelle Nachrichten aus deiner Region. Die Top-Themen jeden Mittag frisch auf dem WhatsApp-Kanal.

Impressum

Eine dem toten Wildschwein entnommene Probe wurde an das Hessischen Landeslabor nach Gießen überstellt. Am Freitagabend wurde dort nach Angaben des Ministeriums ein vorläufig positives Ergebnis auf das ASP-Virus festgestellt. Für die endgültige Bestätigung wurde die Probe zusätzlich an das bundeseigene Tierseuchenlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) weitergeleitet. Trotz des noch ausstehenden Zweit-Befunds haben die zuständigen hessischen Behörden „sofort reagiert und eine Reihe notwendiger Maßnahmen eingeleitet“.

Aufgrund der neuen Lage werden die Sperrzonen I und II einen angepassten Verlauf erhalten. Neu aufgenommen werden große Teile des Landkreises Bergstraße. In den kommenden Tagen werden die Kreise ihre Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Diese bilden die Rechtsgrundlage, anhand derer die bekannten Einschränkungen für die Öffentlichkeit, der Jägerschaft und insbesondere auch der Landwirtschaft festgelegt werden.

Erstmals auch Landesgrenze Baden-Württemberg überschritten

Nach ersten Erkenntnissen fallen damit im Landkreis Bergstraße rund 50 weitere schweinehaltenden Betriebe in die neu gezogenen Sperrzonen I und II. Erstmals seit dem Ausbruch der ASP in Hessen Mitte Juni, wird jetzt auch die Landesgrenze nach Baden-Württemberg überschritten. Zwar wurden dort noch keine positiven Befunde festgestellt, allerdings werden Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises zukünftig innerhalb der Sperrzonen I und II liegen.

Um ein weiteres Vordringen der Schweinepest in südlicher Richtung zu unterbinden, hat das Land sofort seine Strategie angepasst. Bei der Kadaversuche werden, in engem Schulterschluss mit dem Landkreis Bergstraße sowie den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg, in den kommenden Tagen die Regionen entlang beider Seiten der Landesgrenze abgesucht.

Dies erfolgt laut Pressemitteilung unter Einsatz maximaler Kapazitäten sowohl mittels Drohnen als auch mit Hundeteams. Ziel ist es, schnellstmöglich eine mögliche Verbreitung der Tierseuche festzustellen. Auch bei der Aufstellung der taktischen Elektrozäune hat das Land seine Strategie angepasst. Prioritäten haben jetzt neben der Fortführung des Zaunes entlang des Rheins zwischen Gernsheim und Maulbeeraue sowie entlang der Autobahn 67 Zäune in Ost-West Ausrichtung, die eine mögliche Verbreitung des ASP-Virus in Richtung Süden vermeiden sollen.

Verhaltensregeln beachten

Oberstes Gebot bleibt laut Ministerium „die Einhaltung behördlich erlassener Verhaltensregeln“. Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebene arbeiten laut Pressemitteilung daran, eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Dies geschehe in Abstimmung mit Experten. Darüber hinaus sei es von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde.

Es gilt ein Jagdverbot und maschinelle Arbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die örtlichen Veterinärbehörden. Die Maßnahmen dienen laut Ministerium dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verbreitung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.