Die Schweinepest ist im Kreis angekommen
Zäune sollen die Ausbreitung des ASP-Virus in Richtung Süden verhindern. Mannheim und Rhein-Neckar-Kreis künftig innerhalb von Sperrzonen.
Erstmals ist jetzt auch im Kreis Bergstraße ein totes Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das teilte am Samstag das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat mit. Der Kadaver wurde demnach westlich von Einhausen gefunden. Das tote Tier fiel einem ansässigen Landwirt am Rande eines Feldes auf, als er dieses mit einer Drohne absuchen ließ, um die Genehmigung für die anstehende Ernte einzuholen. Aufgrund der gültigen Restriktionen müssen Landwirte sicherstellen, dass ihre Flächen frei von Schwarzwild sind, ehe sie mit einer maschinellen Bearbeitung beginnen können.
Restriktionszone wird Sperrzone II
In der vergangenen Woche hatte das Hessische Landwirtschaftsministerium die in Hessen von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebiete neu abgegrenzt. Die bisherige Restriktionszone soll in eine sogenannte Sperrzone II umgewandelt werden. Zusätzlich wird daran angrenzend ein zehn Kilometer breiter Streifen als eine neue Sperrzone I festgelegt. Nach dem Fund eines infizierten Wildschweinkadavers bei Einhausen müssen die Zonen erneut ausgeweitet werden.
Die Umbenennung und Neueinrichtung geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück. In den Zonen gelten Vorschriften, die ebenfalls auf EU-Verordnungen basieren. In Hessen erstellt das Landwirtschaftsministerium Muster-Allgemeinverfügungen, die dann von den betroffenen Landkreisen eigenverantwortlich umgesetzt werden. Dies soll in den nächsten Tagen erfolgen.
In der Sperrzone II, die eng um das Kerngeschehen eingerichtet wurde, gilt eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch ein grundsätzliches Jagdverbot sowie Vorgaben für die Landwirtschaft bei der Ernte, um eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine zu verhindern. Spaziergänger sollen auf den Wegen bleiben. Die Regelungen sind mit denen der bisherigen Restriktionszone vergleichbar. Im Gegensatz dazu wird in der weiter entfernten Sperrzone I zur verstärkten Jagd aufgerufen. Ziel ist, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr unter diesen Tieren einzudämmen. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Gleichwohl gibt es Einschränkungen für den Umgang mit erlegtem Schwarzwild sowie bei den Jagdarten (keine Bewegungs- und Erntejagden), da gleichzeitig eine Versprengung der Wildschweine verhindert werden muss.
Neben den beiden Sperrzonen I und II soll in direkt von der ASP betroffenen Gebieten perspektivisch eine Sperrzone III eingerichtet werden. Eine finale Festlegung dieser Zone durch die EU steht noch aus. Die Sperrzone III soll dann die aktuell gültigen Schutz- und Überwachungszonen ersetzen, die um Betriebe mit infizierten Hausschweinen gezogen wurde. In einem Radius von rund zehn Kilometern um die Betriebe gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtungen.
Der Handel mit lebenden Schweinen wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schweinefleisch von dort darf nur noch unter strengen Auflagen vermarktet werden. „Dies dient ausschließlich der Seuchenprävention, der Verzehr von Schweinefleisch ist völlig unbedenklich“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums.
Eine dem toten Wildschwein entnommene Probe wurde an das Hessischen Landeslabor nach Gießen überstellt. Am Freitagabend wurde dort nach Angaben des Ministeriums ein vorläufig positives Ergebnis auf das ASP-Virus festgestellt. Für die endgültige Bestätigung wurde die Probe zusätzlich an das bundeseigene Tierseuchenlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) weitergeleitet. Trotz des noch ausstehenden Zweit-Befunds haben die zuständigen hessischen Behörden „sofort reagiert und eine Reihe notwendiger Maßnahmen eingeleitet“.
Aufgrund der neuen Lage werden die Sperrzonen I und II einen angepassten Verlauf erhalten. Neu aufgenommen werden große Teile des Landkreises Bergstraße. In den kommenden Tagen werden die Kreise ihre Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Diese bilden die Rechtsgrundlage, anhand derer die bekannten Einschränkungen für die Öffentlichkeit, der Jägerschaft und insbesondere auch der Landwirtschaft festgelegt werden.
Erstmals auch Landesgrenze Baden-Württemberg überschritten
Nach ersten Erkenntnissen fallen damit im Landkreis Bergstraße rund 50 weitere schweinehaltenden Betriebe in die neu gezogenen Sperrzonen I und II. Erstmals seit dem Ausbruch der ASP in Hessen Mitte Juni, wird jetzt auch die Landesgrenze nach Baden-Württemberg überschritten. Zwar wurden dort noch keine positiven Befunde festgestellt, allerdings werden Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises zukünftig innerhalb der Sperrzonen I und II liegen.
Um ein weiteres Vordringen der Schweinepest in südlicher Richtung zu unterbinden, hat das Land sofort seine Strategie angepasst. Bei der Kadaversuche werden, in engem Schulterschluss mit dem Landkreis Bergstraße sowie den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg, in den kommenden Tagen die Regionen entlang beider Seiten der Landesgrenze abgesucht.
Dies erfolgt laut Pressemitteilung unter Einsatz maximaler Kapazitäten sowohl mittels Drohnen als auch mit Hundeteams. Ziel ist es, schnellstmöglich eine mögliche Verbreitung der Tierseuche festzustellen. Auch bei der Aufstellung der taktischen Elektrozäune hat das Land seine Strategie angepasst. Prioritäten haben jetzt neben der Fortführung des Zaunes entlang des Rheins zwischen Gernsheim und Maulbeeraue sowie entlang der Autobahn 67 Zäune in Ost-West Ausrichtung, die eine mögliche Verbreitung des ASP-Virus in Richtung Süden vermeiden sollen.
Verhaltensregeln beachten
Oberstes Gebot bleibt laut Ministerium „die Einhaltung behördlich erlassener Verhaltensregeln“. Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebene arbeiten laut Pressemitteilung daran, eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Dies geschehe in Abstimmung mit Experten. Darüber hinaus sei es von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde.
Es gilt ein Jagdverbot und maschinelle Arbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die örtlichen Veterinärbehörden. Die Maßnahmen dienen laut Ministerium dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verbreitung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.