Geflüchtete können in ihren Wohnungen bleiben
Die Gemeindevertretung Birkenau beschloss bei zwei Gegenstimmen die Übernahme der entsprechenden Mietverträge.

Die Birkenauer Gemeindevertretung hat die Anmietung von zwei Unterkünften für Flüchtlinge beschlossen. Eine davon befindet sich in der Kreuzgasse, die zweite in der Mumbacher Straße. Sie dienten bereits bisher als Unterbringungsort für Flüchtlinge, die allerdings vom Kreis Bergstraße für diesen Zweck angemietet worden waren. Die Gemeindevertretung beschloss bei zwei Gegenstimmen aus den Reihen der CDU und der FDP die Übernahme der entsprechenden Mietverträge. Als Mindestmietzins fallen für das Objekt in der Kreuzgasse für 20 Personen monatlich 7200 Euro an. Bei Vollbelegung mit 25 Personen müssten 9000 Euro gezahlt werden. Bei der ebenfalls bei zwei Gegenstimmen beschlossenen Anmietung einer weiteren Wohnung in der Mumbacher Straße fällt ein monatlicher Mietzins von mindestens 4635 und maximal 6180 Euro an. Zurzeit leben dort 18 Personen.