Grundsteuer B: Entscheidung in Birkenau vertagt
Nach einem Antrag der CDU-Fraktion wird der Haushalt erst noch einmal im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Wie hoch die Grundsteuer B in Birkenau ausfallen wird, steht noch in den Sternen.
Birkenau. Die Entscheidung über den Haushalt und die mögliche Erhöhung der Grundsteuer B in Birkenau ist vertagt. Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) bei seiner Sitzung am 4. Februar beides noch positiv beschieden und zur Annahme empfohlen hatte, folgte die Gemeindevertretung am Dienstag einstimmig entsprechenden Anträgen der CDU-Fraktion, den Haushalt und das Thema Grundsteuer B nochmals im HFA vertiefend zu beraten.
In der fast gleichlautenden Begründung beider Anträge hatte Fraktionsvorsitzender Andreas Helth für die CDU ausgeführt, die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B auf 639 Prozent stelle für die Bürger der Gemeinde eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Gerade in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage sei es von großer Bedeutung, die finanziellen Belastungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Eine Erhöhung der Grundsteuer solle daher nur dann in Betracht gezogen werden, wenn alle Möglichkeiten zur Kostensenkung ausgeschöpft seien.
Bei der Analyse des Stellenplans der Verwaltung falle auf, dass mehrere Stellen unbesetzt seien. Die werfe die Frage auf, ob die derzeitige Personalstruktur effizient und notwendig sei. Eine Überprüfung und mögliche Reduzierung von Stellen könne nicht nur die Verwaltungskosten senken, sondern auch dazu beitragen, die Notwendigkeit einer Erhöhung der Grundsteuer B zu verringern. „Durch die Einsparung von Personalkosten könnten wir die finanzielle Belastung für die Birkenauer Bürger reduzieren“, sagte Helth.
Alternative Ansätze prüfen
Es sei wichtig, alternative Ansätze zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zu prüfen, ehe auf eine Erhöhung der Grundsteuer B zurückgegriffen werde. Eine detaillierte Überprüfung des Stellenplans könne wertvolle Einsparpotenziale aufzeigen, die es ermöglichten, die Grundsteuererhöhung zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, hieß es weiter in der Begründung beider Anträge.
Bürgermeister Milan Mapplassary machte seiner Verärgerung über die Rücküberweisung von Haushalt und Grundsteuer B keinen Hehl. Er erinnerte daran, dass der Haushalt bereits am 3. Dezember eingebracht und bei einer Anhörung der Ortsbeiräte noch einmal vorgestellt worden sei. Weiter habe am 18. Januar eine Klausurtagung stattgefunden, in deren Mittelpunkt ebenfalls der Haushalt gestanden habe. Hier hätten alle Fraktionen – außer der antragstellenden CDU – Fragen eingereicht, die umfassend beantwortet worden seien.
Die Möglichkeit, offene Fragen zwischen diesen Terminen – auch in einem persönlichen Gespräch mit der Finanzabteilung – zu klären, hätten ebenfalls viele Mitglieder der Gemeindevertretung genutzt. „Mit Ausnahme der CDU“, wie der Bürgermeister auch an dieser Stelle feststellte.
Am 4. Februar habe der HFA den Haushalt zum ersten Mal beraten. Die Beratungen hätten zwei Monate nach der Einbringung stattgefunden, obwohl das auch schon früher möglich gewesen wäre. Schließlich habe der Ausschuss nach einer dreistündigen Sitzung eine Beschlussempfehlung ausgesprochen. „Trotz dieser vorliegenden Empfehlung wird der Haushalt nun an den HFA zurückverwiesen.“
Verabschiedung im März?
Worauf er hinauswolle, sei zunächst der zeitliche Aspekt. Mit dem Verweis werde die Gemeindevertretung voraussichtlich erst in der Märzsitzung einen entsprechenden Beschluss fassen, möglicherweise – wie im vergangenen Jahr – erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das bedeute, dass der Haushalt frühestens drei Monate nach seiner Einbringung verabschiedet werden könne. „Damit ist es das zweite Jahr in Folge, in dem wir trotz der frühen Einbringung und Vorbereitungen mit einer verspäteten Beschlussfassung rechnen müssen“, sagte Mapplassary. „Passenderweise“ sei der Gemeinde vom Revisionsamt schriftlich attestiert worden, dass Birkenau mit seiner Beschlussfassung zum Haushalt „unter dem Durchschnitt“ liege. Zentrale Fragen würden sich hier anschließen, nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für viele Bürger: „Nach welchen Kriterien und welcher Methodik richtet der HFA seine Empfehlung aus? Wann ist die Empfehlung des HFA eine gute Entscheidungsgrundlage für die Gemeindevertretung?“ Daraus ableitend stellt sich vor allem für die Verwaltung die Frage, wie wir „unter den derzeitigen Bedingungen professionell, effizient und effektiv zusammenarbeiten können“, schloss Mapplassary an dieser Stelle seine Ausführungen.
Roos vertritt Roewer
Die Sitzung wurde übrigens vom stellvertretenden Gemeindevertretervorsitzenden Hans-Jürgen Roos (Bündnis 90/Die Grünen), der Stefan Roewer (CDU) vertrat. Er konnte zur Sitzung rund 50 Besucher begrüßen, die vor allem an der Beschlussfassung über die Grundsteuer interessiert waren. Auch wenn es während der Sitzung zuweilen hitzig zu werden drohte, behielt Roos stets den Überblick.