Weiter Verzögerungen, Unmut und Streit wegen Gewerbegebiet in Wald-Michelbach
Kreisbeigeordneter Matthias Schimpf weist die Kritik der Wirtschaftsvereinigung Überwald zurück. Hat die Kommune keine Genehmigung für das Gewerbegebiet beantragt? Bürgermeister Weber: „Der Kreis fällt uns in den Rücken“.
Wald-Michelbach. Bei der Erschließung des neuen Gewerbegebiets im Wald-Michelbacher Ortsteil Affolterbach geht es derzeit nicht voran. Der Grund dafür ist, dass die Gemeinde Wald-Michelbach der Unteren Naturschutzbehörde ein neues artenschutzrechtliches Gutachten vorlegen muss. Dadurch kommt es zu weiteren Verzögerungen, weil dieses Gutachten erst ab dem Frühjahr erstellt werden kann.
Auch bei der Wirtschaftsvereinigung Überwald (WVÜ) hat diese Entwicklung für viel Unmut gesorgt. So wies unter anderem deren Vorsitzender Heinz Fischer im Gespräch mit unserer Redaktion darauf hin, dass Interessenten aufgrund der Verzögerungen wegzulaufen drohten. Er beschwerte er sich darüber, dass bei Kreis Bergstraße keiner zu seinem Wort stehe, schließlich habe das Landratsamt ja schon die Genehmigung für das Gewerbegebiet erteilt.
Keine Genehmigung beantragt
Diese Kritik will der hauptamtliche Beigeordnete Matthias Schimpf, als Dezernent zuständig für die Untere Naturschutzbehörde, so nicht stehen lassen. In einer Stellungnahme stellt er fest, dass vonseiten des Kreises Bergstraße keine Genehmigung erteilt worden sei, auch habe die Kommune keine beantragt.
Schimpf erklärt weiter, dass es sich um einen Bebauungsplan handele, der mittlerweile 27 Jahre alt sei. „Bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens befand sich auf dem Grundstück ein besonders geschützter Lebensraum. Eine Befreiung unter Auflagen durch das Regierungspräsidium Darmstadt wurde 1997 erteilt und die Ausgleichsmaßnahmen für die Beseitigung von besonders geschützten Lebensräumen wurden festgesetzt“, so der Dezernent.
Ausdrücklich habe das Regierungspräsidium auf Fristen hingewiesen, die einzuhalten seien, da ansonsten die erteilte Befreiung erlöschen würde. Die Gemeinde habe nicht innerhalb der Frist mit der Maßnahme begonnen, somit gelte die damals erteilte Befreiung als erloschen. „Dies wurde der Gemeinde gegenüber auch mehrfach klar kommuniziert“, betont Schimpf.
Ein Antrag der Gemeinde auf Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz sei nicht gestellt worden. Eine solche Ausnahme könne nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen des betroffenen Biotops ausgeglichen werden könnten.
Wesentlich sei in jedem Fall der Umstand, dass vor dem Beginn der Baumaßnahme die Artenschutzmaßnahmen beziehungsweise Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt sein müssten. Da weder ein Antrag der Gemeinde auf Ausnahme vorliege noch entsprechende aussagekräftige Unterlagen über zu ergreifende Artenschutz- respektive Ausgleichsmaßnahmen, müsse dies jetzt vor Inanspruchnahme der Fläche nachgeholt werden.
Aktuelle Bestandsaufnahme
„Dies bedeutet, dass eine aktuelle Bestandsaufnahme hinsichtlich des Artenschutzes erfolgen muss, aus der sich dann entsprechend zu ergreifende Maßnahmen des Biotopschutzes ableiten lassen. Dies gilt umso mehr, da aktuell in dem Gebiet ein Vorkommen einer deutschlandweit vom Aussterben bedrohten Vogelart nachgewiesen wurde. Ein Umstand, der aus den vorgelegten Unterlagen der Kommune nicht hervorgeht und der in den Überlegungen der Gemeinde offenbar keine Rolle gespielt hat“, führt der Dezernent aus.
Alle diese Umstände seien der Gemeinde bekannt. Im Übrigen gelte auch bei einem bestehenden Bebauungsplan, dass das Auftreten von vorher nicht bekannten Artenschutzkonflikten eine neue Situation darstelle und diese abzuarbeiten sei. „Wir sind vonseiten des Kreises stets bestrebt, die Kommunen und Investoren in ihren Bemühungen, Entwicklungen voranzutreiben, zu unterstützen. Dafür bedarf es aber auch des Umstands, dass alle Beteiligten sachgerecht und rechtskonform ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen.“
Definitiv nicht zutreffend
Schimpf hofft, dass er deutlich machen konnte, dass Fischers Darstellungen, wonach beim Kreis keiner zu seinem Wort stehe und das Landratsamt schon eine Genehmigung erteilt habe, definitiv nicht zutreffend seien. „Ich gehe davon aus, dass dies auch künftig entsprechend kommuniziert wird“, erklärt der Kreisbeigeordnete in seiner Stellungnahme.
„Der Kreis fällt uns in den Rücken“
Der Wald-Michelbacher Bürgermeister Dr. Sascha Weber möchte Schimpfs Stellungnahme indes nicht unkommentiert lassen. „Der Kreis fällt uns in den Rücken“, fasst er das jüngste Verhalten der Unteren Naturschutzbehörde in Sachen Gewerbegebiet zusammen.
So berichtet der Rathauschef, dass die Gemeinde seit dem Jahr 2018 hinsichtlich der Erschließung des Gewerbegebiets in enger Abstimmung mit dem Kreis, unter anderem mit dem Kreisbauamt, stehe. Im Jahr 2022 habe die Kreisbehörde dann dem Regierungspräsidium in Darmstadt bestätigt, dass „alles rechtmäßig ist, was wir bis dahin gemacht hatten“. Dieses Vorgehen sei der Gemeinde vom Kreis sogar ausdrücklich empfohlen worden.
Alle Alternativen seien damals abgelehnt worden, auch die, die der Gemeinde nun vom Kreis indirekt nahegelegt worden sei, nämlich das Gewerbegebiet auf die andere Straßenseite vor Affolterbach zu verlegen. „Davon wurde uns vor drei Jahren noch massiv abgeraten und wir sollten die ursprüngliche Planung weiterverfolgen.“
Das einzige Problem sei nun, dass sich der Kreis und das Regierungspräsidium auf den Standpunkt stellten, dass die Rodungsgenehmigung, die der Gemeinde erteilt worden sei, mittlerweile erloschen sei. „Hier habe ich vor zwei Jahren leider nur mündlich die Bestätigung erhalten, dass die Genehmigung noch gültig sei und wir keine neue beantragen müssten“, führt der Bürgermeister weiter aus. „Deshalb finde ich es ziemlich unmöglich, dass uns der Kreis, nur weil sich jetzt einige Naturschützer gemeldet haben, so in den Rücken fällt“, fügt er an.
Seit November versuche er, einen Gesprächstermin mit Schimpf zu bekommen, um mit ihm die Angelegenheit besprechen zu können. „Nachdem ich monatelang keinen bekommen habe, wurde mir einer für Januar gegeben, der dann aber kurzfristig abgesagt wurde. Seitdem ist keine Rede mehr von einem neuen Termin“, berichtet der Bürgermeister, der darin die Weigerung des Dezernenten sieht, mit ihm zu kommunizieren, obwohl „wir alles so gemacht haben, wie es der Kreis uns gesagt hat“.
Nachdem der Kreis einen Baustopp für das Gewerbegebiet erlassen hat, hat die Gemeinde dagegen Widerspruch erhoben. Zudem denkt Weber daran, eine Schadensersatzklage zu erheben.