Wald-Michelbach

Weiter Streit ums Gewerbegebiet in Wald-Michelbach

In Affolterbach wird weiter heftig über das geplante Gewerbegebiet gestritten. Warum der Bürgermeister die Vorwürfe zum Thema Naturschutzgebiet entschieden zurückweist und was der Verein MUNA sagt.

Das geplante Gewerbegebiet in Affolterbach bleibt weiter in der Diskussion, nachdem sich jetzt auch der Bergsträßer Umweltschutzverein MUNA zu Wort gemeldet hat und die Ausweisung des Geländes als Naturschutzgebiet fordert. Foto: Thomas Rittelmann
Das geplante Gewerbegebiet in Affolterbach bleibt weiter in der Diskussion, nachdem sich jetzt auch der Bergsträßer Umweltschutzverein MUNA zu Wort gemeldet hat und die Ausweisung des Geländes als Naturschutzgebiet fordert.

Das von der Gemeinde Wald-Michelbach geplante neue Gewerbegebiet in Affolterbach sorgt weiter für Diskussionen. Nun hat sich der Bergsträßer Verein MUNA (Mensch, Umweltschutz, Natur- und Artenschutz) zu Wort gemeldet und fordert in einer Pressemitteilung die Gemeinde sowie alle weiteren an dem Verfahren beteiligten Politiker und Behörden dazu auf, sich sowohl für eine „nachhaltige Nutzung im Interesse von uns allen und nachfolgender Generationen für den Klimaschutz als auch für die Artenvielfalt zu entscheiden und die Fläche als Naturschutzgebiet auszuweisen“.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Der Vorsitzende des Vereins, Dirk Bernd, sieht in dem Areal „eines der bedeutendsten Feuchtgebiete Südhessens“, in dem nun „nach über 50 Jahren ein schon damals fragwürdig beschlossener Bebauungsplan eines Gewerbegebiets“ baurechtlich umgesetzt werden solle. Dabei sei es in den vergangenen Tagen unangekündigt zu vorbereitenden Maßnahmen, wie der Mahd einer ökologisch wertvollen Schilffläche mit Vorkommen mehrerer vom Aussterben bedrohter Vogelarten wie dem Braunkehlchen und der Bekassine, gekommen, kritisiert er.

Über 50 Brutvogelarten

Weiter wird angeführt, dass durch langjährige Beobachtungen ortsansässiger Naturschützer und Gebietskenner über 50 weitere Brutvogelarten in dem Gebiet nachgewiesen worden seien, darunter zahlreiche weitere Arten der Roten Liste wie die Krickente, Waldwasserläufer, Wachtel und Wasserralle, die verdeutlichten, dass das Gebiet „ein Naturschutzgebiet ist, aber sicher kein Gewerbegebiet“.

Deshalb seien die Behörden einschließlich politischer Verantwortungsträger und das Hessische Umweltministerium von MUNA dazu aufgefordert worden, „diesen drohenden Umweltskandal abzuwenden“. Das Naturschutzgesetz und artenschutzrechtliche Vorgaben müssten auch bei bestehenden Bebauungsplänen eingehalten werden. Im vorliegenden Fall müssten umfangreich vorgezogene und zwingend funktionsfähige Ersatzmaßnahmen vor dem Eingriff in derartige Flächen nachgewiesen werden. „Im vorliegenden Fall wird dies aber nicht möglich sein, da traditionelle Ganzjahresvorkommen mit Rast und Brut der Bekassine sowie das wohl letzte Brutpaar vom Braunkehlchen in Südhessen nicht ersetzt werden können, sondern nur über viele Jahre bis Jahrzehnte in gleichartiger Weise und störungsfreien Räumen wiederhergestellt werden könnten“, erklärt Bernd.

Klimaschädigende Gase im Boden

Wenn man ein derartiges Gebiet im räumlichen Umfeld und im Verhältnis 1:2 wiederherstellen müsste, dann sollte man, ökonomisch und ökologisch nachgedacht, derartige Eingriffe lieber sein lassen, heißt es in der Pressemitteilung. Damit behalte man zudem in den Moorböden zusätzlich klimaschädigende Gase zurück. „Bei Entwässerungsmaßnahmen und Bodeneingriffen wird in erheblichen Mengen Kohlenstoff, der mit Sauerstoff oxidiert und sich zu CO2 verbindet, sowie das 300-mal klimaschädlichere Lachgas freigesetzt, das in derartigen stabilen Ökosystemen – Röhrichtbeständen, Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren, sämtliche geschützte Biotope, die essenziell für unser Klima und die Erhaltung der biologischen Artenvielfalt sind – dauerhaft gebunden wird“, unterstreicht Bernd.

Der Wald-Michelbacher Bürgermeister stellt jedoch auf Anfrage unserer Redaktion fest, dass die Pressemitteilung von MUNA teils übertrieben und teils falsch sei. So stellt er Bernds Aussage infrage, dass es sich dabei um eines der bedeutendsten Feuchtgebiete Südhessens handeln solle. „Die Fläche ist weder regional noch überregional bekannt, kein Schutzgebiet und nicht höherwertiger als das Talgebiet ein paar Kilometer flussauf- oder flussabwärts“, macht Weber klar.

Was sagt der Bürgermeister zu den Vorwürfen?

Ein tatsächlich bedeutendes Feuchtgebiet sei in einem ganz anderen Teil von Affolterbach vorhanden, in dem die Gemeinde gerade gemeinsam mit dem örtlichen Verein LUNA ein Naturschutzprojekt unterhalte. „Das scheint Herrn Bernd aber glücklicherweise nicht bekannt zu sein, denn wenn dort ebenso viele selbst ernannte Naturschützer und Experten durch das Moor stapfen würden, wie in den vergangenen Wochen in der Fläche des Gewerbegebietes, wäre diese sensible Fläche nämlich bereits unrettbar zerstört“, so Weber.

Er weist darauf hin, dass der Bebauungsplan in seinem Ursprung von Ende der 1960er-Jahre für ein noch viel größeres Industriegebiet aufgestellt worden sei. 1997 sei er freiwillig und aus Rücksichtnahme auf Natur und Umwelt deutlich verkleinert und von einem Industrie- zu einem Gewerbegebiet zurückgenommen worden. Vom Stand von 1997 sei die Gemeinde dann 2019 abermals freiwillig in der Fläche zurückgegangen, um ausreichend Raum für Natur- und Hochwasserschutz einzuräumen.

Auch den Vorwurf der unangekündigten Baumaßnahmen weist der Bürgermeister zurück: „Der einzige Grund, weshalb Naturschutzverbände überhaupt darauf aufmerksam geworden sind, ist, dass ich in der Sitzung der Gemeindevertretung Mitte September darauf hingewiesen habe, dass im Oktober die Bauarbeiten starten werden und dies in der OZ stand.“ Dass diese nun erst Anfang November durchgeführt worden seien, habe daran gelegen, dass die Gemeinde aus verschiedenen Gründen drei Wochen hinter dem Zeitplan gelegen habe. „Nun aber zu behaupten, wir hätten unangekündigt Fakten geschaffen, nachdem sich Naturschützer geregt hätten, ist ungeheuerlich“, erklärt er.

Naturschutzgebiet für den Biber

Und Weber macht deutlich, dass es sich bei dem Gelände „ganz eindeutig und rechtssicher“ um ein Gewerbegebiet handele und nicht um ein Naturschutzgebiet. Trotz aller Bemühungen sei es Naturschützern und Verbänden seit den 1980er-Jahren in mehreren Anläufen und bei Ausschöpfung des Rechtsweges nie gelungen, einen Schutzstatus nachzuweisen oder die Bestandskraft des Bebauungsplanes beziehungsweise des Baurechts zu widerlegen.

Durch die Erschließung des Gewerbegebietes falle die Baufläche sowie die umliegende Fläche von privaten Händen in kommunale Hand, wodurch erstmals ermöglicht werde, dass die Überschwemmungsflächen und die naturschutzrechtlich sensibleren Flächen, wie beispielsweise weiter südlich der Siedlungsbereich des Bibers, als kommunales Naturschutzgebiet geschützt und gepflegt werden.

Abschließend weist der Bürgermeister darauf hin, dass es sich hierbei, sollte die Landesentwicklungsplanung und Regionalentwicklungsplanung im nächsten Jahr beschlossen werden, um die auf Jahrzehnte hinaus letzte Gewerbefläche handele, die im gesamten Überwald zugelassen sei. „Sie hat von daher eine enorme Bedeutung für die strukturellen Bedingungen sowie für die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe in der Region.“

Durch den freiwilligen Verzicht der Gemeinde auf einen Teil des Geländes werde eine Ausgleichsfläche entstehen, wie man „sie im Größenverhältnis zwischen Bebauungs- und Ausgleichsfläche sicherlich kein zweites Mal in Hessen finden wird“, führt Weber an.