Weinheim

51-jährige Weinheimerin vor Gericht: "Katze brachte sie zum Geständnis"

Eine 51-jährige Frau steht vor Gericht wegen schwerer Brandstiftung, die sie in einem Anfall von Wut gegen ihren Sohn begangen hat. Die Tat, die in ihrem Mehrfamilienhaus einen Großeinsatz auslöste, wirft Fragen auf, was einen Menschen zu solch einer Überreaktion verleiten könnte.

Foto: Feuerwehr Weinheim

Als die 51-Jährige im Geständnis auf ihre Katze zu sprechen kommt, laufen ihr die Tränen über die Wange. „Lieber wäre ich jetzt tot als mein Kater, das können Sie mir glauben“, sagt die vierfache Mutter mit dem Blick zur Vorsitzenden Richterin Eva Lösche gewandt.

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Der 51-Jährigen wird am Donnerstag der Prozess wegen schwerer Brandstiftung gemacht. Sie hat aus Wut über ihren Sohn dessen Bettdecke angezündet und damit im Juni 2022 einen Brand in ihrem Mehrfamilienhaus und einen Großeinsatz im Hainbuchenweg ausgelöst (wir haben berichtet). Dass die Langzeitarbeitslose die Tat einräumen würde, war schon vor Prozesstermin bekannt. Offen hingegen war die Frage, was einen Menschen zu solch einer Überreaktion verleitet haben könnte. Hier wirft erst ein Blick auf Tatnacht und Lebensverhältnisse ein wenig Licht auf das irrationale Verhalten der 51-Jährigen.

Streit mit der Freundin

Die in Jena geborene Frau ist amphetaminsüchtig. Sie konsumiere jeden zweiten Tag Speed und (bis vor kurzem) mehrmals in der Woche Alkohol. Den Konsum sieht sie weniger als Problem an. Dafür bereitet der 23-jährige Sohn ihr Sorgen: „Immer wieder ist er aus dem Heim geflogen. Jetzt ist er schon das dritte Mal im Gefängnis. Ich hätte ihn nie wieder bei mir aufnehmen sollen“, sagt die Frau vor Gericht aus. Sein Zimmer sei immer vermüllt gewesen, voller verschimmelter Essensteller. „Ich stand mit der ganzen Arbeit allein da.“ Vor allem aber habe er den Unfrieden ins Haus gebracht. Der 17. Juni 2022, das sei zunächst ein ganz „üblicher Tag“ gewesen, meint die 51-Jährige. Der Sohn, seine Partnerin und ein Kumpel waren tagsüber am Baggersee. Es gab Schnaps. Dann entbrannte ein Streit mit Freundin und Freund. Ein Krach, den er mit in die Wohnung geschleppt hatte, bevor er das Haus wieder verließ. Die Mutter, die zwischenzeitlich eingeschlafen war, erwachte. Erbost über die Störung der Nachtruhe stiefelte sie in sein Zimmer, hielt ein Feuerzeug an die Bettdecke des Sohnes, bis die Baumwolle anfing, zu glühen.

Wie sie auf diese Idee gekommen war, könne die Langzeitarbeitslose heute nicht mehr beantworten. „Ich hab’s dann wieder ausgeklopft“, sagt die 51-Jährige vor Gericht aus. Dann habe sie sich wieder schlafen gelegt. Nach einiger Zeit machte die Angeklagte erneut die Augen auf. Die 51-Jährige begab sich auf die Suche nach dem Kater, die sie zurück ins Zimmer des Sohnes führte. Mit Entsetzen sah die Frau, was sie angerichtet hatte. „Die Flammen standen so hoch“, berichtet sie und hebt ihre Hand demonstrativ eineinhalb Meter über den Gerichtsboden. Die Brandstifterin holte Wasser, versuchte, das Feuer selbst zu löschen. Als das misslang, flüchtete sie panisch aus der Erdgeschosswohnung und rief die Feuerwehr. Keine fünf Minuten dauerte es, bis die Brandschützer am Ort des Geschehens waren. Und doch war es für das Feuer genug Zeit, sich über Bettdecke und Zimmer auf die Küche auszudehnen und dann auf die ganze Wohnung.

Geständnis am Telefon

Ein 22-jähriger Feuerwehrmann betritt den Zeugenstand, um von den Geschehnissen der Nacht und von dem Kampf der Brandschützer zu berichten. Um die Flammen, die schließlich die Wohnung verwüsteten und die vier darüber liegenden Appartements unbewohnbar machten, mussten die Brandschützer von mehreren Seiten angreifen. Ob er einen Brand in dieser Dimension schon einmal erlebt habe, will Richterin Eva Lösche wissen. „Ich bin sieben Jahre bei der Feuerwehr, aber in dieser Ausdehnung noch nie“, antwortet der 22-Jährige.

„Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen“, sagt die Angeklagte zu ihrem Motiv. Menschen habe sie hingegen keine gefährden wollen. Und doch tat sie es: Acht Personen mussten in dieser Juninacht aus dem Mehrfamilienhaus und dem daneben befindlichen Lokal Hainbuche evakuiert werden. Staatsanwalt Dr. Michael Hager spricht in seinem Plädoyer sogar von einer massiven Gefährdung. In Anbetracht der späten Stunde sei die Wahrscheinlichkeit schlafender Hausbewohner groß gewesen.

Am Rande der Gesellschaft

Dennoch rechnet er ihr in seiner Strafforderung einen wesentlichen Punkt an: Ohne das Geständnis der Frau wäre der Fall vermutlich nie aufgeklärt worden. Denn die 51-Jährige, so berichtet einer der Ermittler im Zeugenstand, gab in der Tatnacht eine seltsame, wenn auch entlastende Beschreibung des Brandablaufs. Demnach habe sie ausgesagt, der Computer des Sohnes habe Feuer gefangen. Sie habe eine Decke über den PC geworfen, um das Gerät zu löschen. Später sei das Zimmer in Brand gestanden. „Die Versicherung gab an, dass sie einen elektrischen Defekt nicht ausschließen könne“, berichtet Staatsanwalt Hager. Seine Forderung: eineinhalb Jahre auf Bewährung. „Die Katze brachte sie zum Geständnis“, sagt Anwalt Alexander Kohl. Das schlechte Gewissen veranlasste sie dazu, bei der Polizei anzurufen, noch am Telefon ein Geständnis abzuliefern. Kohl mahnt in seinem Plädoyer, die Lebensumstände seiner Mandantin zu berücksichtigen. „Wir haben es mit einer Angeklagten zu tun, die am Rande der Gesellschaft lebt.“ Ihre vielen Vorstrafen waren Bagatellstraftaten: Einmal hat sie aus Hunger ein paar Rouladen gestohlen. Der Anwalt sieht auch das mit dem Vorsatz anders. Er geht von einer fahrlässigen Brandstiftung aus und fordert nicht mehr als ein Jahr auf Bewährung. Richterin und Schöffen ziehen sich zur Beratung zurück.

Letzte Chance

Als Eva Lösche wieder den Gerichtssaal betritt, kommt sie zu folgendem Urteil: ein Jahr und sechs Monate – sowie zwei weitere unter Einbeziehung einer bereits in der Vergangenheit verhängten Geldstrafe – auf Bewährung. „Wir mussten fast beide Augen zudrücken“, erklärt Lösche. Denn mit der Sozialprognose habe es die Angeklagte der Justiz nicht leicht gemacht. Der Drogenkonsum der 51-Jährigen verringert die Chance eines positiven Lebenswandels. Deswegen hat die Vorsitzende Richterin ein prall gefülltes Bewährungspaket geschnürt. So muss die Frau drogenfrei bleiben und die Abstinenz mit acht Screenings nachweisen. Zehn Gespräche bei der Suchtberatung Weinheim werden ihr verordnet und 150 Sozialstunden, um Struktur in ihren Alltag zu bekommen. Die Bewährung ist auf vier Jahre ausgesetzt. Darüber hinaus muss sie straffrei bleiben. „Sie bekommen hier eine Chance“, sagt Lösche, „aber sie müssen auch etwas dafür tun.“