Schweinepest-Zaun zwischen Hemsbach und Hüttenfeld wird ab Montag gebaut
Unterdessen erklären die Behörden, dass das Jagdverbot gelockert wird. Es wurden keine weiteren infizierten Tiere gefunden.
Der Rhein-Neckar-Kreis hat die Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erneut aktualisiert. Diese sind seit Freitag auf der Homepage des Kreises abrufbar und treten am 7. September in Kraft. Sie beinhalten insbesondere Anpassungen zur Jagdausübung in Sperrzonen. Das geht aus einer Pressemitteilung der zuständigen Veterinärbehörde hervor.
Keine weiteren Tiere mit ASP gefunden
Bisher galt in der Sperrzone II, die das Gebiet mit dem in Hemsbach aufgefundenen infizierten Tier umfasst, unter anderem ein absolutes Jagdverbot. Grund dafür war, dass Wildschweine in der Sperrzone nicht beunruhigt werden sollten. Nachdem trotz intensiver Suche keine weiteren Tiere gefunden wurden, die mit ASP infiziert waren, und mit dem Zaunbau in den Sperrzonen die Migration der Wildschweine verhindert oder zumindest eingeschränkt wurde, habe sich eine neue Lage ergeben, heißt es zur Begründung vom Rhein-Neckar-Kreis. Daher sei es nun möglich, „dass unter strenger Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen die Bejagung von Schalen- und Raubwild bei Tageslicht und im Offenland in Sperrzone II mit Ausnahme von Hemsbach, Laudenbach sowie Weinheim-Sulzbach wieder zugelassen werden kann“.
Weiterhin strenge Regeln
Bei der Jagdausübung seien allerdings strenge Auflagen einzuhalten, verweist die Behörde auf die detaillierten Bestimmungen der Allgemeinverfügungen. So müsse zum Beispiel ein bestimmter Abstand zu Wald oder potenziellen Wildschweineinständen eingehalten werden. Die Jagd dürfe auch nur bei Tageslicht und unter Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen (Reinigung beziehungsweise Desinfektion von Kleidung und Fahrzeugen) erfolgen.
Mobile Elektrozäune
Unterdessen schreitet der Bau von mobilen Elektrozäunen im Rhein-Neckar-Kreis weiter voran. So wird ein Team von Forst BW mit Unterstützung der Straßenmeisterei ab Montag, 9. September, entlang der Landesstraße (L) 3110 von Hüttenfeld nach Hemsbach mit dem Aufstellen der Elektrozäune beginnen. „Bezüglich weiterer Zaunbaumaßnahmen stehen wir im Austausch mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie dessen hessischen Kollegen“, erklärt die im Rhein-Neckar-Kreis für die ASP zuständige Dezernentin Doreen Kuss.
Leinenpflicht für Hunde
Nachdem kürzlich die Waldkindergärten im Landkreis in einer Videokonferenz über die derzeitigen Regelungen im Wald informiert wurden, weist das Landratsamt angesichts des Schulstarts am Montag alle Waldbesucher darauf hin, sich an die in der Allgemeinverfügung geltenden Anordnungen zu halten. So ist derzeit in der Sperrzone II unter anderem das Betreten oder Befahren von unbefestigten Waldwegen nicht erlaubt, und es gilt eine Leinenpflicht für Hunde. Zudem sind Freizeitaktivitäten, die eine Störung des Schwarzwilds verursachen, untersagt.
Wer sich umfassend über die ASP informieren möchte, findet weitere Infos online hier.