Wahlplakate in Weinheim: Zerstörungswut dieses Mal besonders schlimm
Kaum waren die Wahlplakate aufgestellt, da machten sich die Vandalen über sie her. Wie schlimm es in diesem Jahr ist, welche Strafen drohen und warum auch an den Ständen dicke Luft herrscht.
Weinheim. Die Bundestagswahl steht vor der Tür und die Plakate der Kandidaten hängen längst an allen Ecken und Enden des Stadtgebietes. Natürlich ließen auch die Schmutzfinken nicht lange auf sich warten, die die politische Werbung mit Kritzeleien und Parolen beschmierten. Dieses altbekannte Problem ist bei diesem besonders (zeit-)intensiven Wahlkampf besonders schlimm, erklären die meisten Parteien bei einer Umfrage unserer Redaktion. Und nicht nur das: Auch an den Wahlkampfständen weht mitunter ein rauer Wind.
„Der Grad an Sachbeschädigung ist in diesem Wahlkampf bedauerlicherweise besonders hoch“, erklärt Alexander Föhr, Bundestagsabgeordneter der CDU. Gerade in Hirschberg wurden sämtliche Plakate über Nacht in organisierter Form entfernt. In Weinheim selbst kennt die CDU die Zerstörung der Wahlwerbung schon aus anderen Kampagnen. Föhr findet, dass der „demokratische Wettstreit um die besten Lösungen für die Menschen im Land“ im Mittelpunkt stehen sollte und nicht der Vandalismus. „Diesen Sportgeist vermisse ich in der aktuellen Stimmung bisweilen.“
Permanente Zerstörung
Die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ sieht eine permanente Zerstörung an bestimmten Stellen – auch an den Stelltafeln. Die Großflächenplakate werden oftmals besprüht, wie zum Beispiel an der B3 bei der Kreuzung zur Prankelstraße. Die Co-Vorsitzende der Grünen in Weinheim sagt, dass die Anzahl der zerstörten Plakate zu erwarten gewesen wäre. Die Verursacher solcher Vergehen zu ermitteln, war bisher nicht möglich. Dennoch betont sie: „Jedes zerstörte Plakat ist ein Akt von Gewalt und ein Angriff auf unsere Demokratie“, erklärt Kerstin Treber-Koban. Doch vor allem bei den Gesprächen an den Wahlständen sieht sie eine Veränderung. Es kommen nicht nur interessierte Wähler zu ihnen. Einzelne Personen äußern ihre Kritik an der Partei im Vorbeigehen – das jedoch sehr unsachlich und beleidigend. „Sie sind an einem Meinungsaustausch nicht interessiert.“ Seit der Abstimmung über den Antrag zur Migration ist laut Treber-Koban auch der Ton unter den Parteien an den Wahlständen schärfer geworden.
André de sa Pereira, Vorsitzender der SPD in Weinheim, findet, dass die Zerstörung in den letzten Jahren immer schlimmer geworden ist. Schon bei der Kommunalwahl hat die Partei Anzeigen wegen zerstörter Wahlwerbung erstattet. Diese hatten jedoch keinen Effekt, erklärt sa Pereira. Deswegen versucht die Partei mit anderen Mitteln entgegenzuwirken. Und zwar werden nicht direkt alle Wahlplakate aufgehängt. Stattdessen halten sie eine Reserve zurück. Mit dieser werden dann beschädigte Plakate ersetzt. Die Stimmung an den Wahlständen der SPD bezeichnet Pereira als „gemischt“. „Es kommt immer wieder vereinzelt vor, dass Ausfälligkeiten geäußert werden.“ Bundestagsabgeordneter Dr. Malte Kaufmann sieht den Vandalismus an den Wahlplakaten der AfD „in einem nie da gewesenen Ausmaß“. Im Weinheimer Wohngebiet Waid sind laut dem stellvertretenden Sprecher der AfD im Rhein-Neckar-Kreis, Wolfgang Eder, sogar alle zehn Plakate nach dem Anbringen über Nacht verschwunden. Er findet, dass die Aggressivität allgemein zunimmt. Um zu verhindern, dass ihre politischen Werbungen zerstört oder geklaut werden, hängt die AfD diese „extra hoch“ auf. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer der Partei versuchen beschädigte Plakate schnellstmöglich zu ersetzen. Manche bringen die Aushänge der AfD sogar direkt an ihren Häusern und Grundstücken an.
Strafe für Schmutzfinken
Im Bereich des Polizeireviers Weinheim kam es zu fünf Anzeigen wegen beschmierter oder beschädigter Wahlplakate. Ob das nun schlimmer oder weniger schlimm als in den Jahren zuvor ist, kann die Polizei noch nicht sagen. Das Zerstören von Wahlplakaten kann folgende Straftatbestände darstellen: Laut dem Strafgesetzbuch (StGB) Paragraf 86a wird das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Darunter fallen Parolen oder Abzeichen, wie zum Beispiel das Hakenkreuz. Laut dem Paragraf 130 StGB wird „Volksverhetzung“ mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Das Leugnen oder Verharmlosen des Holocausts oder anderer Völkermorde fällt hierunter. Laut Paragraf 185 StGB werden Beleidigungen mit einer Geldstrafe oder bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Und laut dem Paragrafen 303 StGB wird die Sachbeschädigung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.