Landgericht

Amokfahrt in Volkmarsen: Erneuter Strafprozess

Vor über vier Jahren fuhr ein Mann absichtlich in den Rosenmontagszug, er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun geht es im Gericht noch einmal um eine mögliche Sicherungsverwahrung des Täters.

Einsatzkräfte sichern Spuren, nachdem ein Auto in den Rosenmontagszug gefahren war. Foto: Uwe Zucchi/dpa/Archivbild
Einsatzkräfte sichern Spuren, nachdem ein Auto in den Rosenmontagszug gefahren war.

Kassel/Volkmarsen (dpa) - Über vier Jahre nach der Amokfahrt von Volkmarsen wird der Strafprozess nach einer Revision des Täters teilweise neu gestartet. Es seien zwei Verhandlungstage angesetzt worden, und zwar am 27. und 29. Mai, sagte ein Sprecher des Landgerichts Kassel am Donnerstag. Zeugen werden in dem neuen Prozess, in dem es um eine mögliche Sicherungsverwahrung des Mannes geht, nicht gehört. Eine Psychiaterin soll als Sachverständige befragt werden.

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Der zur Tatzeit 29-jährige Mann war am 24. Februar 2020 mit seinem Auto in den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen gefahren, weil er möglichst viele Menschen töten und verletzen wollte. Fast 90 Menschen wurden verletzt, darunter 26 Kinder. Ende 2021 verurteilte das Landgericht in Kassel den Mann wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe mit dem Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Der Täter legte gegen das Urteil Revision ein.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil über die lebenslange Haft rechtskräftig. Er ordnete gleichzeitig an, dass noch einmal über die vorbehaltene Sicherungsverwahrung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts verhandelt werden muss.